Aus Südoststeiermark wurde Vulkanland Steiermark und mit der Einführung der DAC-Regelung nunmehr die Vulkanland Steiermark DAC. Und das geht so: Die Basis bil- den die „Gebietsweine“, die trocken ausgebaut werden und aus den zugelassenen Rebsorten (Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon blanc und Traminer) gekeltert werden müssen und nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkauf gebracht werden dürfen. Darüber stehen die sogenannten „Ortsweine“ mit den definierten Herkünften Oststeiermark, Riegersburg, Kapfenstein, St. Anna, Tieschen, Klöch, Straden und St. Peter. Für sie gelten dieselben Regeln wie für die Gebietsweine, sie dürfen aber frühestens ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf gelangen. An der Spitze der Hierarchie stehen schließlich die Riedenweine, mit denselben Regeln wie für die Orts- weine: Nur sie dürfen den Namen der Riede auf dem Etikett führen.
Dieses Vulkanland Oststeiermark ist mit seiner hügeligen, von Obstbäumen, Wiesen, Wald und eben Weingärten geprägten Landschaft ein besonders reizvolles Ziel, und die zahlreichen engagierten Produzenten von Genussprodukten in der Region tragen – neben den Thermen – das Ihrige dazu bei, dass viele Gäste hier gerne ein Wochenende oder auch mehr verbringen.
Die wichtigsten Weißweine sind Sauvignon blanc, Welschriesling, Grau- und Weißburgunder sowie Morillon (Chardonnay) in Kategorien von leicht und fruchtbetont bis hin zu reifen und lagerfähigen Lagenweinen; auch der Traminer hat nicht nur rund um Klöch wieder besonderen Stellenwert bekommen.
Hier finden Sie alle Rieden im Weinbaugebiet Vulkanland Steiermark mit Informationen und digitalisierten Riedenkarten: Weinrieden im Vulkanland Steiermark